Das schwerste Erdbeben seit Jahrzehnten hat das nordwestafrikanische Land stark getroffen. Der Südwesten von Marokko wurde am späten Freitagabend, den 8. September, um 23.11 Uhr von einem Erdbeben mit der Stärke von 6.8 erschüttert. Das Epizentrum lag gut 70 Kilometer südwestlich von Marrakesch im ... Das schwerste Erdbeben seit Jahrzehnten hat das nordwestafrikanische Land stark getroffen. Der Südwesten von Marokko wurde am späten Freitagabend, den 8. September, um 23.11 Uhr von einem Erdbeben mit der Stärke von 6.8 erschüttert. Das Epizentrum lag gut 70 Kilometer südwestlich von Marrakesch im Atlasgebirge. Bergungs- und Rettungstrupps stehen vor grossen Herausforderungen. Einige betroffene Gebiete sind abgelegen und schwer erreichbar. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sind mehr als 300'000 Menschen von der Katastrophe betroffen. Zwischenzeitlich sind über 2'000 Tote zu verzeichnen. Am Sonntagmorgen hat ein Nachbeben das Gebiet erschüttert und weitere Todesopfer gefordert. Erdbeben in dieser Grössenordnung gibt es laut Fachleuten in Marokko nur selten. Gross ist die Panik und Angst unter den Einwohner der betroffenen Region. Viele mussten ihre Häuser verlassen und suchen nun Schutz auf der Strasse. Diese Menschen brauchen ein Dach über dem Kopf. Ein Team von ShelterBox International ist auf dem Weg ins Krisengebiet, um die Lage zu beurteilen und entsprechende Vorbereitungen für den Einsatz von ShelterBox zu prüfen. Die vielen betroffenen Menschen in Marokko benötigen unsere Unterstützung. Sie brauchen wertvolle Hilfsgüter – vor allem Notunterkünfte. Helfen Sie mit, dass wir HEUTE UND JETZT mit bedürfnisorientierten Mitteln, die wirksam, sinnvoll und effektiv eingesetzt werden, unseren Teil dazu beitragen! Spendenkonto: ShelterBox Schweiz, 1031 Mex VDIBAN CH69 0483 5147 5313 2100 0ShelterBox Schweiz dankt für den Support!
Rotary International hat 2016 das während Jahrzehnten gültige, strenge Präsenzen-Regime gelockert. Die Clubs wurden berechtigt, eigene Regeln zu beschliessen. Ein paar Unsicherheiten sind geblieben. Ein Update. Der Gesetzgebende Rat von Rotary International, der «Council on Legislation», verabschie ... Rotary International hat 2016 das während Jahrzehnten gültige, strenge Präsenzen-Regime gelockert. Die Clubs wurden berechtigt, eigene Regeln zu beschliessen. Ein paar Unsicherheiten sind geblieben. Ein Update. Der Gesetzgebende Rat von Rotary International, der «Council on Legislation», verabschiedete in seiner Session 2016 eine neue, beinahe schon revolutionäre Weisung bezüglich der Präsenzvorgaben für Rotarierinnen und Rotarier. «Clubs können ihre Präsenz- und Ausschlussregeln (bei unzureichender Präsenz) beliebig lockern oder straffen. Sie müssen aber nach wie vor Präsenzberichte an den Governor schicken. Es steht Clubs frei, sich nach wie vor an die traditionellen Regeln zu halten.» So berichtete die Zentrale in der deutschsprachigen Ausgabe ihres Resümees über die CoL-Beschlüsse. In der englischen Fassung fehlt das Wort «beliebig». Im gleichen Jahr entschied die verfassungsgebende Versammlung von RI eine weitere Neuerung: «Clubs können ihre Meetings ändern, umlegen oder absagen, solange sie sich mindestens zweimal im Monat treffen. Clubs steht es aber auch frei, weiterhin die traditionellen Regelungen zu Meetings und Absagen zu befolgen.» Damit wurde der bis dahin übliche Wochenturnus durchbrochen. DIE DEFINITION VON PRÄSENZEN Die Vorschrift, monatliche Präsenzberichte an den Distrikt zu übermitteln, wurde durch das CoL 2022 aufgehoben. Vermutlich auch, weil sich dort kaum je eine Führungskraft für diesen Papierkram interessierte. Unverändert geblieben ist die Verpflichtung der einzelnen Rotary Clubs, die Anwesenheit ihrer Mitglieder statistisch zu erfassen. Bekanntlich bietet Rotary Schweiz/Liechtenstein mit Polaris den Clubs ein bewährtes Tool an, um Präsenzen ohne einen überbordenden administrativen Aufwand registrieren und auswerten zu können. Als Präsenz gilt gemäss RI der Besuch von regulären Zusammenkünften («entweder persönlich, per Telefon oder per Internetverbindung») des eigenen Clubs oder von Satellitenclubs. Präsenzgutschriften kann auch erwerben, wer sich bei Clubprojekten oder anderen Veranstaltungen und Aktivitäten mindestens zwölf Stunden einbringt oder eine verhältnismässige Kombination aus beidem erfüllt. Ergänzend dazu wurde am CoL 2019 bestimmt, dass Mitglieder, die an ihrem Clubmeeting nicht anwesend sein konnten, ihre Teilnahme innerhalb desselben rotarischen Jahres nachholen können. Nach wie vor in Kraft ist überdies die sogenannte 85er-Regel. Sie lautet: «Rotarier können von den Präsenzanforderungen befreit werden, wenn sie Rotary mindestens 20 Jahre angehört haben und die Zahl der Mitgliedschaftsjahre plus des Alters mindestens 85 beträgt.» Hierzu wurde am CoL 2022 klargestellt, dass für diese Art Dispens von der Präsenzpflicht kein Einverständnis seitens des Clubvorstandes nötig ist. Es genügt, wenn das entsprechende Mitglied den Clubsekretär über einen solchen Wunsch informiert. RICHTWERTE VON ROTARY INTERNATIONAL So weit, so gut. Die einzelnen Clubs wären somit berechtigt, selbst zu entscheiden, wie sie die Präsenzpflicht ihrer Mitglieder handhaben wollen. Die Betonung liegt auf «wären», zumal RI via «Einheitliche Verfassung für Rotary Clubs» immer noch an Prozentsätzen festhält. «Mindestens 60 Prozent», schreibt Rotary International in Artikel 10, Absatz 1, Abschnitt a, «mindestens 50 Prozent» in Artikel 13, Absatz 4, Abschnitt a, Ziffer 1 und «mindestens 30 Prozent» in Ziffer 2. Diese divergierenden Ansätze sind erklärungsbedürftig. Stephanie Theobald ist im Europa/Afrika-Büro von RI in Zürich als kompetente und zuvorkommende Ansprechpartnerin auch der Distrikte und Clubs in der Schweiz und in Liechtenstein tätig. Sie bestätigt, der Gesetzgebende Rat 2016 habe den Clubs eine grosse Flexibilität eingeräumt. Der damalige Beschluss habe aber nicht dazu geführt, dass die einheitliche Clubverfassung keine Präsenzrichtlinien mehr enthalte. In Ihrer Antwort auf unsere Fragen verweist sie auf den neuen Absatz 7 «Ausnahmen», der 2016 dem Artikel 10 beigefügt wurde: «Die Satzung [der Clubs] kann Bestimmungen enthalten, die nicht mit Artikel 10 übereinstimmen.» Gleichermassen wurde der Artikel 13, Absatz 4, um den Abschnitt c ergänzt: «Die Satzung kann Bestimmungen enthalten, die nicht mit Artikel 13, Absatz 4, übereinstimmen.» «Die erwähnten Prozentsätze beziehen sich auf zwei verschiedene Aspekte», erklärt Stephanie Theobald. Bei den 60 Prozentpunkten gehe es darum, wie lange man an einem Meeting dabei sein müsse, um eine offizielle Präsenz zu erwirken. Der Artikel 13 definiere die Anzahl der besuchten Clubtreffen pro Halbjahr (mindestens 50 Prozent generell und mindestens 30 Prozent der Treffen des eigenen Clubs). Bei all diesen Zahlen handle es sich um Richtwerte, die vom Club in eigener Kompetenz angepasst werden können. EIN REGLEMENT ALS PRAXISTAUGLICHES MITTEL Die «Einheitliche Verfassung für Rotary Clubs» etwas zu entschlacken, wäre angezeigt. In diesem Regelwerk sind auf fünfzehn DIN-A4-Seiten zu viele, teils spitzfindige Paragrafen aufgelistet. Ob es zweckmässig ist, diese eins zu eins in Clubstatuten zu adaptieren, darf hinterfragt werden. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) führt unter den Artikeln 60 bis 79 auf, was in Vereinssatzungen zwingend enthalten sein muss. Rotary Clubs können in den Statuten den Präsenzpflichten ihrer Mitglieder zwar ein eigenes Kapital widmen, praxistauglicher wäre es jedoch, diese in einem separaten Reglement zu umschreiben. Für Statutenänderungen braucht es bekanntlich Zweidrittelmehrheiten, Reglemente können mit dem einfachen Mehr der Stimmenden korrigiert werden. Rotary International vertritt den Standpunkt, dass Passagen in Clubstatuten, welche den Verfassungsdokumenten nicht entsprechen, nicht bindend seien. «Die Vorgaben der einheitlichen Clubverfassung gehen den Vorgaben in Clubstatuten vor.» Deshalb empfiehlt RI den Clubs, die Richtlinien der einheitlichen Clubverfassung als integraler Teil der Clubstatuten zu erwähnen. Welches Recht – Normen einer weltweiten Servicebewegung oder schweizerisches Recht – im Falle von Streitigkeiten Priorität hat, müsste situativ beurteilt werden. Gerichte anzurufen, statt eine gütliche Einigung zu erzielen, würde rotarischen Gepflogenheiten allerdings krass zuwiderlaufen. Past RI-Direktor Urs Klemm (RC Aarau) appelliert, den Stellenwert eines Querverweises auf diese «Einheitliche Verfassung für Rotary Clubs» nicht zu unterschätzen. Ohne deren Einschluss würde das Risiko bestehen, dass die Clubstatuten nicht mehr mit den Regularien von Rotary International übereinstimmen würden, insbesondere wenn diese im Rahmen eines CoL revidiert worden seien. Das könne in einem Zivilprozess dazu führen, dass die Bestimmungen der einheitlichen Clubverfassung nicht anerkannt würden. Das sei beispielsweise in Deutschland im Rahmen eines Ausschlussverfahrens, dessen Ausgang für die Clubverantwortlichen unangenehme Konsequenzen hatte, eingetreten. ACHTUNG SPRACHFALLE In diesem Zusammenhang drängt sich der Hinweis auf, dass die Übersetzung von RI-Akten zu unterschiedlichen Interpretationen verlockt. Ein Beispiel dafür ist die deutschsprachige Fassung der Musterstatuten. Unter den allgemeinen Bestimmungen zur Präsenz heisst es in Artikel 10, Absatz 1: «Jedes Mitglied sollte an den regulären Zusammenkünften dieses Clubs oder an denen des Satellitenclubs teilnehmen und sich bei den Dienstprojekten und anderen Veranstaltungen und Aktivitäten dieses Clubs einbringen». PDG Rocco Olgiati, CoL-Delegierter des Distrikts 1980, Rechtsanwalt und Mitglied des RC Lugano-Lago, hat verschiedene Sprachversionen miteinander verglichen. In der englischen Variante lautet der entsprechende Begriff «should», in der italienischen «deve», in der französischen «doit», in der spanischen «déberan». Sollen oder müssen? Englisch ist die offizielle Sprache des Council on Legislation. Rotary International besteht darauf, dass massgebend sei, was in englischsprachigen Dokumenten veröffentlicht werde. RI bewertet die Wörter «should» und «must» als gleichwertig, die Übersetzung von «should» mit «sollte» sei in diesem Kontext nicht adäquat. PRÄSENZRECHT STATT PRÄSENZPFLICHT Mit seiner Aufnahme in einen Rotary Club hat sich jedes Mitglied bereit erklärt, Verpflichtungen zu akzeptieren, sich mit rotarischen Werten zu identifizieren, Projekte mitzutragen, Chargen zu übernehmen. Rotarierinnen und Rotarier profitieren in einem ausgewogenen Verhältnis zu ihrem persönlichen Commitment jedoch auch von Privilegien. Sie erhalten etwa den Zutritt zu einem breitgefächerten gesellschaftlichen und beruflichen Netzwerk, wie es nur ein Serviceclub offerieren kann. Und sie sind legitimiert, überall auf der Welt an Meetings von Clubs, von Distrikten, von Rotary International teilzunehmen, Kontakte mit Menschen aus anderen Kulturen, Sprachregionen und Generationen zu pflegen, auf diese Weise ihren Horizont zu erweitern. Der Begriff «Präsenzpflicht» entpuppt sich in diesem Sinn als Unwort. Das Wort «Präsenzrecht» müsste signifikant höher gewichtet werden. Ein Recht, das man nie genug beanspruchen kann. Die Erfahrungen zeigt leider das Gegenteil: Vielen von uns fehlt die Courage, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen, eigene Clubgrenzen zu überschreiten. Das ist bedauerlich. Wenn in einem Club das Thema «Präsenzen» zu einem Dauerbrenner ausartet, ist das kein Zeichen von Stärke, sondern von Schwäche. «Auf ihren Treffen kommen die Mitglieder freundschaftlich zusammen, man spricht über anliegende Dinge, bildet sich fort durch anregende Vorträge und tauscht Ideen zum humanitären Engagement aus», schreibt RI auf seiner Webseite rotary.org. Um Freundschaften zu fördern, ist persönliche Anwesenheit geboten. Wie sagte doch einst der unvergessliche, in 2019 verstorbene PDG Carlo Michelotti vom RC Bellinzona: «Mit einem leeren Stuhl kann man keine Freundschaft anknüpfen.»
Endlich mal Glück haben, wenn der Karrierefahrstuhl nach oben fährt. Ein glückliches Händchen bei den Aktien wäre auch nicht schlecht. Und natürlich Glück in der Liebe, damit der oder die Richtige ins Leben läuft. Wir alle haben gerne Glück im Leben, besser mehr als weniger. Wer jedoch in der Philo ... Endlich mal Glück haben, wenn der Karrierefahrstuhl nach oben fährt. Ein glückliches Händchen bei den Aktien wäre auch nicht schlecht. Und natürlich Glück in der Liebe, damit der oder die Richtige ins Leben läuft. Wir alle haben gerne Glück im Leben, besser mehr als weniger. Wer jedoch in der Philosophie nach Rat sucht, wie man dem Glück auf die Sprünge helfen kann, hat auf den ersten Blick vor allem eines: Pech. Die Philosophen, so scheint es, haben es nicht so mit dem Glück. Schon der erste Philosoph der westlichen Welt, Thales von Milet, war ein echter Pechvogel. Bei einem Spaziergang soll er in Gedanken versunken in den Himmel gestarrt haben. Er übersah eine Grube und plumpste jämmerlich hinein. Ausgerechnet eine Magd beobachtete das Malheur. Der Herr Philosoph halte sich zwar für besonders schlau, weil er über komplizierte Himmelsdinge nachdenke. Er sei aber ganz offensichtlich unfähig, um auf den Weg vor den eigenen Füssen zu achten, so ihr Kommentar. Wie peinlich für einen Mann, der sich selbst für einen der gebildetsten Menschen seiner Zeit hielt. Die grossen Philosophen nach Thales wie Platon, Aristoteles oder die Stoiker sind sich dann alle darin einig, dass man das eigene Lebensglück besser nicht von Glücksfällen abhängig machen sollte. Um glücklich im Leben zu werden, so Aristoteles, kommt es darauf an, dass unser Leben als Ganzes gelingt. Sein Rat: Wir sollten immer das tun, was wir nach bestem Wissen in Anbetracht der Umstände für gut und richtig halten – völlig unabhängig davon, ob diese Umstände nun glücklich sind oder nicht. Denn wer sein Lebensglück an glückliche äussere Umstände knüpft, macht es zum Spielball des Zufalls. Und das, so Aristoteles, könne nun wirklich niemand ernsthaft wollen. Klug ist, wer aus den Fehlern anderer lernt und auf guten Rat hört. So auch hier: Das Malheur des Thales und der Rat des Aristoteles liefern bei genauem Hinsehen zwei wertvolle Schlüssel, um Glück im Leben zu haben. Die moderne Glücksforschung hilft uns, den ersten Schlüssel zu entdecken. Dort wurde der englische Begriff «serendipity» für eine Lebenseinstellung geprägt, die Menschen glückliche Zufälle erkennen lässt. Das Wort geht zurück auf ein altes persisches Märchen über die drei Prinzen von Serendip, dem heutigen Sri Lanka. Die drei Prinzen haben allerlei Abenteuer zu bestehen und lösen dabei selbst die schwierigsten Aufgaben. Wie sie das schaffen? Sie stellen sich wach und aufmerksam allen Situationen und Herausforderungen. Sie sind im besten Sinne «mindful», geistesgegenwärtig, und offen für die Welt mit all ihren unvorhersehbaren Möglichkeiten. Und sie verstellen ihren Blick auf sich und die Welt nicht durch unproduktives Grübeln, überhöhte Selbstbilder und zu enge Erwartungen. Dadurch gelingt es ihnen immer wieder, unerwartete günstige Gelegenheiten beim Schopfe zu packen und sie schnell zu ihrem Vorteil zu nutzen. Der Pechvogel Thales hingegen ist gefangen in seinen hochtrabenden Gedanken und Vorstellungen. Er ist so abwesend mit seiner Aufmerksamkeit, dass er noch nicht einmal die Grube vor den eigenen Füssen sieht. Wie soll so jemand günstige Gelegenheiten im Leben erkennen? Ob wir Glück im Leben haben, hängt also nicht nur vom Zufall ab. Eine entscheidende Vorbedingung ist, dass wir in der Lage sind, glückliche Gelegenheiten zu erkennen. Aber woran können wir festmachen, ob eine sich eröffnende Gelegenheit tatsächlich glücklich für uns ist? Es gibt die warnenden Beispiele der Lottogewinner, die ihre Millionen verprassen und hinterher ärmer und kränker sind als zuvor. Sie zeigen: Ein vermeintlicher Glücksfall kann das Leben eines Menschen tief unglücklich machen. In der Begleitung von jungen Führungskräften erlebe ich häufig, wie anspruchsvoll die Unterscheidung sein kann: Plötzlich liegt das Angebot eines Headhunters für die Geschäftsführung eines renommierten Unternehmens auf dem Tisch. Die Peers, das geschmeichelte Ego und nicht zuletzt der Headhunter sagen: DIE Gelegenheit. Aber wird man wirklich glücklich werden im neuen Unternehmen? In der neuen Rolle? Mit deutlich weniger Zeit für die Kinder und letztlich für sich selbst? Genau hier setzt der Rat des Aristoteles als der zweite philosophische Schlüssel zum «Glück haben» an: Wir sollten uns bei wichtigen Entscheidungen und besonders bei Lebensentscheidungen immer daran orientieren, was unser Leben als Ganzes gelingen lässt. Nachdem wir uns darüber klar geworden sind, sollten wir das tun, was wir nach bestem Wissen für gut und richtig halten. Die Kriterien, was gut für uns ist, liefern also weder der vermeintlich glückliche Zufall noch die Meinungen anderer. Auch ein KI-Algorithmus ist dafür nicht in Sicht. Hier sind wir selbst gefragt: Woran habe ich echte Freude? Selbst wenn mal Zeiten kommen, in denen nicht alles rund läuft. Was liegt mir wirklich am Herzen, und wohin zieht mich meine Sehnsucht? Welches Umfeld brauche ich, um meine Potentiale entfalten zu können? Welche Herausforderungen möchte ich annehmen, um als ganzer Mensch zu wachsen? Wer allerdings erst in der Entscheidungssituation mit der Selbsterforschung beginnt, wird oft zu langsam und zaghaft sein und viele Gelegenheiten ungenutzt an sich vorbeiziehen sehen. Ein Gespür für Stimmigkeit und Unstimmigkeit im eigenen Leben, um auf das eigene Bauchgefühl vertrauen zu können, ist in der konkreten Situation deutlich hilfreicher und vor allem schneller. Und das kann man lernen. Das bestätigt mittlerweile auch die Persönlichkeitspsychologie. Übrigens: Den Vorwurf, dass Philosophie ein völlig lebensfernes Unterfangen sei, wollte Thales dann doch nicht auf sich sitzen lassen. Durch Zufall soll er bei seiner Himmelsbeobachtung eine Konstellation der Gestirne entdeckt haben, die den Ertrag der Olivenernte vorhersagbar machte. Als die Konstellation besonders günstig war, mietete er lange vor allen anderen für kleines Geld alle Olivenpressen der Gegend. Und siehe da: Die Ernte fiel in diesem Jahr reichlich aus. Sehr reichlich sogar. Thales konnte quasi jeden beliebigen Preis für die Nutzung der Pressen aufrufen. Der alte Hungerleider schwamm plötzlich in Geld. Und seine Zeitgenossen konnten es nicht fassen. Wie konnte der Philosoph nur so viel Dusel haben! Gefragt, was er denn nun mit seinem Reichtum vorhabe, soll er sinngemäss gesagt haben: «Was interessiert mich das ganze Geld? Mich interessiert die Philosophie. Wenn ich philosophiere, bin ich glücklich. Aber auch Philosophen können Glück haben und reich werden – wenn sie nur wollen.» Text: Johannes Lober ist Mitgründer und Geschäftsführer des Instituts für Philosophie und Leadership in München. Das gemeinnützige Unternehmen bietet Fortbildungen, Beratung und Retreats für Menschen in oberen Führungspositionen sowie Unternehmerfamilien an. Im Fokus stehen dabei persönliche und existentielle Fragen von Führung. Zu den Kunden des Instituts zählen die Spitzenführungskräfte der BMW AG, der Volkswagen Group aber auch mittelständische Unternehmen wie HIPP oder die Remmers Group. Weitere Informationen unter: leadershipinstitut.de Foto: iStock
Am 1. September 2023 trat das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft, welches wesentliche Veränderungen für Unternehmen und andere privatrechtliche Organisationen (einschliesslich Vereine) mit sich bringt: 1. Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig vom Datenschutzgesetz betroffen, die ... Am 1. September 2023 trat das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft, welches wesentliche Veränderungen für Unternehmen und andere privatrechtliche Organisationen (einschliesslich Vereine) mit sich bringt: 1. Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig vom Datenschutzgesetz betroffen, die von juristischen Personen nicht mehr. 2. Genetische und biometrische Daten (Art. 5 lit. c DSG) werden in die Definition der besonders schützenswerten Daten aufgenommen. 3. Die Grundsätze "Privacy by Design" und "Privacy by Default" (Art. 7 DSG) werden eingeführt. Wie der Name bereits andeutet, bedeutet "Privacy by Design" (Datenschutz durch Technikgestaltung) für die Entwickler, den Schutz und den Respekt der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer in die Struktur der Produkte oder Dienstleistungen einzubauen, welche personenbezogene Daten sammeln werden. Der Grundsatz "Privacy by Default" (Datenschutz durch Voreinstellung) stellt sicher, dass schon beim Inverkehrbringen des Produktes oder der Dienstleistung die höchste Sicherheitsstufe vorhanden ist, indem standardmässig, also ohne Eingreifen der Nutzer, alle nötigen Massnahmen für den Datenschutz und die Einschränkung der Datennutzung aktiviert sind. Anders gesagt, müssen sämtliche Software, Hardware sowie die Dienstleistungen so konfiguriert sein, dass die Daten geschützt sind und die Privatsphäre der Nutzer gewahrt wird. POLARIS ist so konfiguriert, dass wir diese Grundsätze einhalten können. 4. Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 22 DSG) müssen durch den Verantwortlichen, d.h. diejenige Person, die allein oder zusammen mit anderen über den Zweck und die Mittel einer Datenbearbeitung entscheidet, durchgeführt werden, sofern z.B. beim Einsatz neuer Prozesse oder Technologien Personendaten bearbeitet werden und dabei ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht. Aus Sicht der Clubs besteht hier kein Handlungsbedarf. 5. Die Informationspflicht wird ausgeweitet (Art. 19 DSG): Bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – muss die betroffene Person vorgängig informiert werden. Dies geschieht bei Rotary dadurch, dass Neumitglieder in Bezug auf die Registration ihrer Personendaten in POLARIS und auf die Datenschutzerklärung auf rotary.ch bzw. auf der Club-Webseite in geeigneter Weise informiert werden. 6. Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (Art. 12 DSG) wird obligatorisch. Die Verordnung zum Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme für Unternehmen und andere privatrechtliche Organisationen vor, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und deren Datenbearbeitung nur ein geringes Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit von betroffenen Personen mit sich bringt. Entsprechend besteht für die CH/FL Rotary Clubs in aller Regel keine Verpflichtung zur Erstellung eines solchen Verzeichnisses. 7. Eine rasche Meldung ist erforderlich (Art. 24 DSG), wenn die Datensicherheit verletzt wurde, welche zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt. Sie ist an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu richten. Für die einzelnen Clubs empfiehlt sich bei einer mutmasslichen oder effektiven Verletzung der Datensicherheit («data leak») eine umgehende Kontaktnahme des CICO mit dem DICO, der dann die weiteren Massnahmen (einschliesslich derjenigen einer Meldung an den EDÖB (der EDÖB hat eine entsprechende Online-Meldeplattform aufgeschaltet) mit dem POLARIS-Team koordiniert. 8. Der Begriff Profiling (Art. 5 lit. f DSG; die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten) wurde in das Gesetz aufgenommen. Eine solche automatisierte Bearbeitung von Daten findet i.R. von POLARIS nicht statt. 9. Die strafrechtlichen Bestimmungen wurden verschärft (Art. 60 ff. DSG): insbesondere die Verletzung von Informations- oder Sorgfaltspflichten (z.B. im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Personendaten ins Ausland, beim Einsatz von Auftragsbearbeitern oder Fragen der Datensicherheit) kann zu einer Busse bis zu CHF 250'000 führen (die Verletzung der Datenschutzgrundsätze ist hingegen nicht strafbewehrt). Bestraft wird die natürliche Person, welche die Verletzung begangen hat. Im Übrigen wurden die Datenschutzgrundsätze unverändert übernommen und das DSG sieht nur kleine Anpassungen in Bezug auf die Themen der Datenbekanntgabe ins Ausland, des Einbezugs von Auftragsbearbeitern und der Rechte der betroffenen Personen vor. Im Gegensatz zur DSGVO der EU sieht das DSG etwa die Funktion des Datenschutzbeauftragten (DPO) nicht vor. Was bedeutet das neue DSG insbesondere für die Nutzung von Mitglieder-Daten auf POLARIS? Wie in der Datenschutzerklärung (https://polaris.rotary.ch/de/privacy-policy) festgehalten, ist der jeweilige Rotary Distrikt/Club ist im Rahmen seines eigenen POLARIS-Zugriffbereichs für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und bestimmt, welche personenbezogenen Daten erfasst werden. Der VRM hat bei der Entwicklung von POLARIS geeignete technische (z.B. Zugriffsbeschränkung, Datensicherung etc.) und organisatorische Massnahmen (z.B. Weisungen an Administratoren, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Monitoring etc.) getroffen, um die Sicherheit der erhobenen und bearbeiteten Daten zu gewährleisten und diese vor unerlaubtem Zugriff, Missbrauch, Verlust, Verfälschung oder Zerstörung zu schützen. Ein Zugriff auf die Daten ist nur denjenigen Personen (z.B. CICO/DICO) gestattet, welche diese für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, bitten wir Sie Ihr Anliegen an folgende Zentralstelle weiterzuleiten: dataprotection@rotary.ch Laden Sie dieses Schreiben als PDF herunter
Mit unterschiedlichsten Aktionen feiert die rotarische Gemeinschaft Ende Oktober den Welt-Polio-Tag. Rund um den Erdball nutzt man diese Gelegenheit, um auf die Fortschritte im Kampf gegen die Kinderlähmung aufmerksam zu machen. Während Rotary International offiziell den 24. Oktober zum Welt-Polio- ... Mit unterschiedlichsten Aktionen feiert die rotarische Gemeinschaft Ende Oktober den Welt-Polio-Tag. Rund um den Erdball nutzt man diese Gelegenheit, um auf die Fortschritte im Kampf gegen die Kinderlähmung aufmerksam zu machen. Während Rotary International offiziell den 24. Oktober zum Welt-Polio-Tag erhoben hat, wird er im deutschsprachigen Raum am 21. Oktober – und damit an einem Wochenende begangen. PolioPlus ist das grösste und bedeutendste Projekt, das Rotary in seiner 118-jährigen Geschichte angepackt hat. Seit 1988 ist es uns dank intensivster Impfkampagnen gelungen, die meisten Teile der Welt von der Kinderlähmung zu befreien. Dank der massiven Fortschritte in den vergangenen Jahren rückt das Ziel jetzt in greifbare Nähe: Innerhalb der nächsten Jahre soll die Übertragungskette endgültig unterbrochen sein – und das überall auf dem Planeten. Im Kampf gegen die Krankheit darf Rotary auf die Unterstützung schlagkräftiger Partner setzen: Neben der Weltgesundheitsorganisation sind bei der «Global Polio Eradication Initiative» (kurz: GPEI) auch die Bill & Melinda Gates Stiftung, das Kinderhilfswerk UNICEF und die US-amerikanische Gesundheitsbehörde CDC mit am Start. Ihrem gemeinsamen Engagement ist es zu verdanken, dass sich seit dem Start des Projekts Mitte der 80er Jahre unfassbar viel getan hat: Gab es damals noch 125 Länder mit 350000 Neuinfektionen pro Jahr, so hat sich deren Zahl bis heute auf eine Handvoll reduziert. Nur in zwei Ländern der Welt – in Afghanistan und Pakistan – ist die Bevölkerung noch akut von Polioviren bedroht. Doch mit welcher Art von Krankheit haben wir es da eigentlich zu tun? Poliomyelitis, kurz: Polio, ist eine von Viren ausgelöste, ansteckende Infektionskrankheit, die die Nervenzellen im Rückenmark befällt. Die Ansteckung erfolgt fäkal-oral, also über die Aufnahme von verschmutzten Lebensmitteln oder Wasser. Auch Schmierinfektionen sind möglich. Das Virus vermehrt sich im Rachen und im Magan-Darm-Bereich und gelangt über die Blutbahn in das Rückenmark und den Hirnstamm. Dort werden Nervenzellen zerstört, was zur Lähmung einzelner Muskeln bzw. ganzer Muskelgruppen führt. Die Ausprägung von Krankheitssymptomen fällt sehr unterschiedlich aus: Der Grossteil der Infizierten (bis zu 95 Prozent) bemerkt überhaupt keine gesundheitlichen Einschränkungen; andere Patienten leiden vorübergehend unter grippeähnlichen Symptomen. Nur bei 0,5 bis 1 Prozent aller Infizierten kommt es zu einem schweren Verlauf mit der charakteristischen Lähmung von Muskeln. Die Tatsache, dass nur ein äusserst kleiner Prozentsatz der Infizierten überhaupt Symptome entwickelt, und die lange Inkubationszeit von bis zu vier Wochen bis zum Auftreten von Krankheitszeichen machen deutlich, dass nur massive Impfmassnahmen die epidemische Ausbreitung von Polio verhindern können. Auf jeden offensichtlich Erkrankten kommende hunderte von Patienten, die vermeintlich symptomfrei, aber dennoch ansteckend sind. Sobald ein einzelner Krankheitsfall auftritt, muss daher flächendeckend geimpft werden. Um die Übertragungskette dauerhaft und weltweit zu unterbrechen, tun zusätzlich Schutzimpfungen Not. Ein besonderes Problem stellt das Auftreten von «impfbedingten Viren» (circulating vaccine-derived poliovirus, kurz: cVDPV) dar. Es handelt sich dabei um Mutationen des Lebendimpfstoffs, der bei den Schluckimpfungen zum Einsatz kommt. Diese Mutationen können Polioinfektionen auslösen – allerdings nur dort, wo weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Da dies in vielen Staaten Afrikas und Asiens der Fall ist, wird selbst in Ländern, die offiziell als poliofrei deklariert sind, immer wieder einmal cVDPV vermeldet. Polio-Pralinen von Läderach Pünktlich zum Welt-Polio-Tag am 21. Oktober geht die süsse Kooperation von Läderach und Rotary in die nächste Runde. Schokolade verschenken ist einfallslos? Weit gefehlt! Mit den PolioPlus Pralinen, die Rotary gemeinsam mit dem Schweizer Traditions-Chocolatier Läderach kreiert hat, punkten Sie nämlich gleich doppelt: Sie machen Ihren Familienangehörigen, Freunden und Geschäftspartnern zum Fest eine süsse Freude – und Sie bewahren Hunderte von Kindern vor einem Leben mit Kinderlähmung. Erhältlich sind die PolioPlus-Pralinen in zwei verschiedenen Schachteln. Jede enthält 24 Läderach-Pralinen und ist im Rotary/EndPolioNow-Design bedruckt. Während Variante eins jedoch mit 24 Standardpralinen daherkommt, wartet Variante zwei mit insgesamt acht Pralinen auf, die das Rotary-Rad ziert. Der Preis pro Schachtel beläuft sich auf 30 (Variante eins) respektive 35 Franken (Variante zwei). Und jetzt der Clou: Von jeder verkauften Schachtel fliessen 15 bzw. 20 Franken an PolioPlus. Dank dem Einsatz der Bill & Melinda Gates Stiftung, die jeden von Rotary eingenommenen Franken verdreifacht, werden pro Schachtel auf diese Weise insgesamt 45 bzw. 60 Franken gespendet. Damit können 90 bis 120 Kinder gegen Polio geimpft werden. Nicht schlecht, oder? Bestellt werden können die süssen Lebensretter noch bis Mitte Dezember bei Rot. Oliver Rosenbauer. Er ist telefonisch unter 079 500 6536 oder per E-Mail an rosenbauero@who.int erreichbar.
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11. apr. 2024
18. apr. 2024
15. jún. 2024
22. jún. 2024
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29. jún. 2024
Der erste Rotary Club wurde am 23. Februar 1905 in Chicago gegründet. Am Ende des ersten Weltkriegs gab es weltweit schon 500 Rotary Clubs; 1921 zählte man rund um den Globus bereits 1000. Auch in Europa wurden erste Clubs gegründet, so beispielsweise in Madrid und Paris. In der Rotary-Zentrale in Evanston entstand zunehmend der Wunsch, einen Club im deutschsprachigen Europa zur gründen, was 1924 in Zürich schliesslich geschah. Der Club aus Paris war dabei behilflich und wurde zum Patenclub. 1925 folgten weitere Clubs in Basel, Bern, Genf, Luzern und St. Gallen. 1957 wurde der erste Club im Fürstentum Liechtenstein gegründet.
Heute zählt Rotary in der Schweiz und in Liechtenstein mehr als 13'250 Mitglieder in mehr als 220 verschiedenen Clubs in drei Distrikten (1980, 1990, 2000). Jeder Distrikt wird von einem Governor geleitet.
Distrikt 1990 - WestschweizDistrikt 1980 - ZentralschweizDistrikt 2000 - Ostschweiz und Liechtenstein
Rotary: Wer sind wir?
Rotary mobilisiert seine Mitglieder in fokussierten Schwerpunktbereichen. So können wir Wissen, Erfahrung und Ressourcen bündeln, um nachhaltige Lösungen zu finden - weltweit. Die sieben rotarischen Schwerpunktbereiche sind
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